Allgemeine Buchungs- und Vertragsbedingungen

Hotel & Restaurant Stone, Inh. Florian Schmidt
Inselweg 1-2, D-18374 Ostseeheilbad Zingst

- nachfolgend „Hotel Stone“ genannt -

Für die Buchung und Abwicklung gelten die nachfolgenden Bedingungen:

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge (Reservierungs- und Buchungsbestätigungen) über Hotel-Zimmer und Ferienwohnungen des „Hotel Stone“.

2. Vertragspartner, Vertragsabschluss, Zahlung

2.1. Vertragspartner sind der „Gast“ und das „Hotel Stone“.

2.2. Ein verbindliches Vertragsverhältnis über ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung kommt durch Buchung (Angebot) des „Gastes“ und Übersendung der Reisebestätigung (Annahme) zu Stande.

2.3. Die Restsumme aus dem geschlossenen Vertrag ist vor Ort an der Rezeption in bar, per EC-Karte bzw. Kredit-Karte (Visa-, MasterCard) zur Zahlung fällig. Erfolgt die Bezahlung mit Kredit-Karte (Visa-, MasterCard), erheben wir eine Gebühr i.H.v. 1,95% auf den Rechnungs- bzw. Zahlbetrag.

2.4. Die Region Fischland-Darß-Zingst ist kurtaxenpflichtig. Die Kurtaxe ist nicht im Gesamtpreis enthalten und bei Anreise in bar zur Zahlung fällig.

3. Stornierung

3.1. Sollten Sie von der bereits gebuchten Reise zurücktreten müssen, muss dies, auch in Ihrem eigenen Interesse, schriftlich geschehen. Die Stornierung ist immer schriftlich an das „Hotel Stone“ zu richten. Abhängig vom Eingang Ihrer Stornierung vor Mietbeginn, werden nachfolgende Kosten berechnet.

3.1.1. Bei Stornierung eines Hotel-Zimmers sind:

  • ab 60 bis 45 Tage vor Anreise 10%
  • bis 21 Tage 35%
  • bis 5 Tage 65%
  • ab 5 Tage sowie bei Nichtanreise 80% der Vertragssumme zur Zahlung fällig.

3.1.2. Bei Stornierung einer Ferienwohnung sind:

  • ab 60 bis 45 Tage vor Anreise 10%
  • bis 21 Tage 45%
  • bis 5 Tage 75%
  • ab 5 Tage sowie bei Nichtanreise 85% der Vertragssumme zur Zahlung fällig.

3.1.3. Dem „Gast“ steht es frei nachzuweisen, dass dem „Hotel Stone“ kein Schaden oder der dem „Hotel Stone“ entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

3.2. Die unter 3.1.1. und 3.1.2. genannten Kosten sind nur dann durch den „Gast“ zu bezahlen, wenn das gebuchte Hotel-Zimmer oder die gebuchte Ferienwohnung nach Eingang der Stornierung für den gebuchten Zeitraum nicht erneut vermietet werden kann.

3.3. Unabhängig von Ziffer 3.1.1., 3.1.2. und 3.2. stellen wir bei jeder Stornierung 20,00 Euro (10,00 Euro bei Verträgen über eine Übernachtung) Stornogebühren in Rechnung. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen, ist das Datum des Poststempels.

3.4. Wir empfehlen den Abschluss einer Storno-Versicherung: www.hotel-stone.de/de/Reiseruecktritt.

4. An- und Abreise

4.1. Das Hotelzimmer bzw. die Ferienwohnung steht dem „Gast“ ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der „Gast“ hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

4.2. Übergabe des gemieteten Hotel-Zimmers oder der Ferienwohnung am Tag der Abreise.

4.2.1. Das Hotelzimmer ist am Tag der Abreise bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen.

4.2.2. Die Ferienwohnung ist am Tag der Abreise bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und in einem besenreinen Zustand zu übergeben.

4.3. Abweichende An- bzw. Abreisezeiten stimmen Sie bitte im Vorfeld mit der Rezeption des „Hotel Stone“ ab.

4.4. Kommt es zu einer verspäteten Abreise durch den „Gast“, ist das „Hotel Stone“ berechtigt, den prozentualen Tagespreis des Hotelzimmers oder der Ferienwohnung in Rechnung zu stellen.

5. Umgang mit dem Mietobjekt und Mängel

5.1. Der „Gast“ ist verpflichtet, das Mietobjekt (Hotel-Zimmer, Ferienwohnung) schonend und pfleglich zu behandeln. Der „Gast“ haftet für jede schuldhafte Beschädigung des Mietobjektes, die er, die zum Aufenthalt im Mietobjekt berechtigten Personen und Personen, die mit dem Mietobjekt auf seine Veranlassung in Berührung kommen, verursachen.

5.2. Mängel am Mietobjekt sind dem „Hotel Stone“ unverzüglich anzuzeigen. Der „Gast“ gewährt dem „Hotel Stone“ die Möglichkeit der Mängelbeseitigung in angemessener Frist.
Die schuldhafte Obliegenheitsverletzung des „Gastes“, einen Mangel dem „Hotel Stone“ anzuzeigen, führt zu einem Verlust des Anspruchs auf Minderung des vertraglichen Entgelts.

5.3. Das „Hotel Stone“ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

5.4. Für sonstige Schäden, die nicht von der Ziffer 5.3. benannt sind und die durch leicht fahrlässiges Verhalten des „Hotel Stone“ oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet das „Hotel Stone“ nur für Schäden, die auf eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder Kardinalpflicht zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf vertragstypische Schäden beschränkt.

5.5. Für eingebrachte Sachen haftet das „Hotel Stone“ dem „Gast“ nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu EUR 3.500,00. Für Wertgegenstände ist die Haftung begrenzt auf EUR 800,00. Das „Hotel Stone“ empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmer- oder Zentralhotelsafe Gebrauch zu machen.

5.6. Soweit dem „Gast“ ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Es besteht keine Überwachungspflicht des „Hotel Stone“. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter PKW oder deren Inhalte, haftet das „Hotel Stone“ nicht, soweit das „Hotel Stone“ oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sitz des „Hotel Stone“.

6.2. Gerichtsstand ist - wenn der „Gast“ Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist - der Sitz des „Hotel Stone“. Sofern der „Gast“ des „Hotel Stone“ keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des „Hotel Stone“. Das „Hotel Stone“ ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des „Gastes“ anhängig zu machen.

6.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.